Liebe Mitglieder,

 

heute, Freitag, 30.04. hat das Landratsamt die Einzelmaßnahmen der aktuellen Allgemeinverfügung geprüft. Anschließend informierte uns Landrat Bumeder über die Entscheidungen.

Wenn die Inzidenzwerte über das Wochenende nicht wieder deutlich steigen, wird die Sperre unseres Golfplatzes ab Dienstag, 4. Mai aufgehoben.

 

Es gelten dann wieder die Regelungen des 12. Infektionsschutzgesetzes.

 

Bei einer Inzidenz über 100 gilt:

  • Die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
  • Es dürfen nun auch wieder Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren in Kleingruppen (bis maximal 5 Personen) kontaktlos Sport treiben. Somit ist Gruppentraining im Golf für diese Altersgruppe möglich.

 

Um eine erneute Platzsperre zu vermeiden, bitten wir dringend, das Hygienekonzept zu befolgen. Besonders erinnern wir daran, dass

Mund-Nasen-Bedeckung vom Auto bis zum Abschlag Pflicht ist, auf der Driving Range besteht keine Maskenpflicht.

 

Punktspiele

Die Golfligen des BGV starten am Freitag, 30.04. mit dem 1. Spieltag.

Bei Terminproblemen wegen der aktuellen Corona-Situation gilt bis auf Weiteres folgende Regelung:

„Kann aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ein Spieltag nicht durchgeführt werden, wird ein Ausweichtermin durch Mehrheitsentscheidung der Kapitäne (Austragungsort hat zwei Stimmen) festgelegt. Wird kein Alternativtermin bis zum 20. August 2021 gefunden, entfällt der Spieltag ersatzlos.“ (BGV Info vom 27.04.2021)

 

Das Team des Golfclub Schloßberg