Newsletter Mai (2) 2021

Liebe Mitglieder,

wie die Medien bereits ausführlich berichtet haben, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats (vom Freitag, 7. Mai 2021) eine „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ beschlossen. Diese betrifft auch den Sport.

Ab sofort gilt:
Die Beschränkung des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Personenzahlen
gilt nicht für geimpfte und genesene Personen.

„Solche Personen werden in die Zählung, dass Golf nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden darf, künftig nicht mehr einbezogen.“ (DGV).

Als „geimpft“ gilt eine Person ab dem 15. Tag nach dem 2. Impftermin.

Als „genesen“ gilt eine Person 28 Tage nach dem positiven PCR Test für 6 Monate.

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann im Sekretariat einmalig seinen Impfausweis oder den Nachweis des PCR Tests vorzeigen.
Danach ist er von den bisherigen Einschränkungen nicht mehr betroffen.

Für die anderen Golfer gelten weiterhin die Vorgaben für die Flights und Trainingsgruppen für folgende Inzidenzwerte:

Über 100: allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands; Training bis zu 5 Kinder unter 14 Jahren

50-100: allein, zu zweit oder Angehörige des eigenen sowie eines weiteren Hausstands; Training bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren

unter 50: 4er Flights sind ohne Einschränkung erlaubt; Training in Gruppen bis zu 10 Personen und bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren

 

Wir wünschen euch ein schönes Spiel.

Das Team des Golfclub Schloßberg