Liebe Mitglieder,

wie ihr sicher in den Medien verfolgt habt, hat der Bayerische Landtag aufgrund der dramatisch steigenden Infektionszahlen am Dienstag die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) beschlossen.

Diese tritt morgen Donnerstag, 25.11.2021 in Kraft und gilt bis 15.12.2021.

Da der Landkreis Dingolfing-Landau zu den Landkreisen gehört, die derzeit eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown.

Das hat zur Folge, dass

  • alle Sportstätten und damit auch Golfplätze geschlossen sind.
  • alle Indoor-Trainingsbereiche und damit auch Indoor-Golf geschlossen sind.
  • die Gastronomie geschlossen ist.

Sobald der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 liegt, gelten laut BGV folgende Beschränkungen:

  • Golfplatz outdoor:
    Die Flights müssen die landesweiten Kontaktbeschränkungen einhalten.
    D.h. ungeimpfte Golfer dürfen nur aus maximal zwei Haushalten miteinander spielen.
    Für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Beschränkungen.
  • Indoor-Golf:
    2Gplus und Maskenpflicht bis zum Betreten der Abschlagsmatte
    (Sportausübung ist von der Maskenpflicht befreit)
  • Clubhaus (Toiletten, Duschräume, Caddieraum): 2Gplus
  • Gastronomie: 2G und Sperrstunde ab 22 Uhr
  • Shop: 3G
  • Veranstaltungen, wie z.B. Mitgliederversammlung: 2Gplus

 

Wir werden euch umgehend informieren, wenn neue Maßnahmen beschlossen werden.

 

Mit sportlichen Grüßen

das Team des Golfclub Schloßberg